Mehr Informationen über das Familiengericht in Recklinghausen
Das Familiengericht Recklinghausen ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Recklinghausen den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Recklinghausen entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Recklinghausen kann entweder per Telefon (02361-5850) oder E-mail (poststelle@ag-recklinghausen.nrw.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht in Recklinghausen: www.justiz.nrw.de