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  Familiengericht Rostock

Familiengericht Rostock

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Mehr Informationen über das Familiengericht in Rostock

Das Familiengericht Rostock ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch regelt das Familiengericht Rostock den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.

Das Familiengericht Rostock entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle "Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".

Das Familiengericht in Rostock kann entweder per Telefon ((0381) 4957-0) oder E-mail (verwaltung@ag-rostock.mv-justiz.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Rostock: www.mv-justiz.de/gerichte.htm



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Familiengericht Rostock. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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