Familiengericht Augsburg Zweigstelle Schwabmünchen in Schwabmünchen - plaats

   
  Familiengericht Schwabmünchen

Familiengericht Augsburg Zweigstelle Schwabmünchen in Schwabmünchen

Familiengericht

Familiengericht Schwabmünchen

 


 

Mehr Informationen über das Familiengericht in Schwabmünchen

Das Familiengericht Schwabmünchen ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch regelt das Familiengericht Schwabmünchen den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.

Das Familiengericht Schwabmünchen entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle "Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".

Das Familiengericht in Schwabmünchen kann entweder per Telefon (0821 3105-0) oder E-mail (poststelle@ag-a.bayern.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Augsburg Zweigstelle Schwabmünchen in Schwabmünchen: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Familiengericht Augsburg Zweigstelle Schwabmünchen in Schwabmünchen. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

  Amtsgericht
Arbeitsgericht
Betreuungsgericht
Familiengericht
Insolvenzgericht
Justizvollzugsanstalt
Landgericht
Landwirtschaftsgericht
Mahngericht
Nachlassgericht
Oberlandesgericht
Registergericht
Sozialgericht
Staatsanwaltschaft
Verfassungsgericht
Vollstreckungsgericht
 

WWW.DEUTSCHE-GERICHTE.COM

Datenschutz