Familiengericht Starnberg - plaats

   
  Familiengericht Starnberg

Familiengericht Starnberg

Familiengericht

Familiengericht Starnberg

 


 

Mehr Informationen über das Familiengericht in Starnberg

Das Familiengericht Starnberg ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch regelt das Familiengericht Starnberg den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.

Das Familiengericht Starnberg entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle "Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".

Das Familiengericht in Starnberg kann entweder per Telefon (08151 367-0) oder E-mail (poststelle@ag-sta.bayern.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Starnberg: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Familiengericht Starnberg. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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