Mehr Informationen über das Familiengericht in Schwäbisch Hall
Das Familiengericht Schwäbisch Hall ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Schwäbisch Hall den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Schwäbisch Hall entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Schwäbisch Hall kann entweder per Telefon (0791) 946335-0) oder E-mail (poststelle@agschwaebischhall.justiz.bwl.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Schwäbisch Hall: www.justizportal-bw.de