Mehr Informationen über das Familiengericht in Sigmaringen
Das Familiengericht Sigmaringen ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Sigmaringen den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Sigmaringen entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Sigmaringen kann entweder per Telefon (07571 1040) oder E-mail (poststelle@agsigmaringen.justiz.bwl.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Sigmaringen: www.justizportal-bw.de