Mehr Informationen über das Familiengericht in Schönebeck
Das Familiengericht Schönebeck ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Schönebeck den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Schönebeck entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Schönebeck kann entweder per Telefon (03928 782 0) oder E-mail (ag-sbk@justiz.sachsen-anhalt.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Schönebeck: www.justiz.sachsen-anhalt.de