Mehr Informationen über das Familiengericht in Bad Oeynhausen
Das Familiengericht Bad Oeynhausen ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Bad Oeynhausen den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Bad Oeynhausen entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Bad Oeynhausen kann entweder per Telefon (05731 158-0) oder E-mail (poststelle@ag-badoeynhausen.nrw.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Bad Oeynhausen: www.justiz.nrw.de