Mehr Informationen über das Familiengericht in Strausberg
Das Familiengericht Strausberg ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Strausberg den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Strausberg entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Strausberg kann entweder per Telefon (03341/ 3312 0) oder E-mail (verwaltung@agsrb.brandenburg.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Strausberg: http://service.brandenburg.de