Familiengericht Schwerin - plaats

   
  Familiengericht Schwerin

Familiengericht Schwerin

Familiengericht

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Mehr Informationen über das Familiengericht in Schwerin

Das Familiengericht Schwerin ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch regelt das Familiengericht Schwerin den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.

Das Familiengericht Schwerin entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle "Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".

Das Familiengericht in Schwerin kann entweder per Telefon ((0385) 7415-0) oder E-mail (verwaltung@ag-schwerin.mv-justiz.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Schwerin: www.mv-justiz.de/gerichte.htm



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Familiengericht Schwerin. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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