Mehr Informationen über das Familiengericht in Tauberbischofsheim
Das Familiengericht Tauberbischofsheim ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Tauberbischofsheim den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Tauberbischofsheim entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Tauberbischofsheim kann entweder per Telefon (09341 94980) oder E-mail (poststelle@agtauberbischofsheim.justiz.bwl.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Tauberbischofsheim: www.justizportal-bw.de