Mehr Informationen über das Familiengericht in Tecklenburg
Das Familiengericht Tecklenburg ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Tecklenburg den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Tecklenburg entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Tecklenburg kann entweder per Telefon (05482 67-0) oder E-mail (poststelle@ag-tecklenburg.nrw.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Tecklenburg: www.justiz.nrw.de