Mehr Informationen über das Familiengericht in Villingen-Schwenningen
Das Familiengericht Villingen-Schwenningen ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Villingen-Schwenningen den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Villingen-Schwenningen entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Villingen-Schwenningen kann entweder per Telefon (07721 2030) oder E-mail (poststelle@agvillingen-schwenningen.justiz.bwl.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Villingen-Schwenningen: www.justizportal-bw.de