Mehr Informationen über das Familiengericht in Vaihingen an der Enz
Das Familiengericht Vaihingen an der Enz ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Vaihingen an der Enz den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Vaihingen an der Enz entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Vaihingen an der Enz kann entweder per Telefon (07042 941260) oder E-mail (poststelle@agvaihingen.justiz.bwl.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Vaihingen an der Enz: www.justizportal-bw.de