Mehr Informationen über das Familiengericht in Wennigsen (Deister)
Das Familiengericht Wennigsen (Deister) ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Wennigsen (Deister) den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Wennigsen (Deister) entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Wennigsen (Deister) kann entweder per Telefon (05103 70080) oder E-mail (agwen-Poststelle@justiz.niedersachsen.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Wennigsen (Deister): www.justiz.niedersachen.de