Mehr Informationen über das Familiengericht in Warendorf
Das Familiengericht Warendorf ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Warendorf den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Warendorf entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Warendorf kann entweder per Telefon (02581 6364-0) oder E-mail (poststelle@ag-warendorf.nrw.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Warendorf: www.justiz.nrw.de