Mehr Informationen über das Familiengericht in Waldbröl
Das Familiengericht Waldbröl ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Waldbröl den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Waldbröl entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Waldbröl kann entweder per Telefon (02291 795-0) oder E-mail (poststelle@ag-waldbroel.nrw.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Waldbröl: www.justiz.nrw.de