Familiengericht Wermelskirchen - plaats

   
  Familiengericht Wermelskirchen

Familiengericht Wermelskirchen

Familiengericht

Familiengericht Wermelskirchen

 


 

Mehr Informationen über das Familiengericht in Wermelskirchen

Das Familiengericht Wermelskirchen ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch regelt das Familiengericht Wermelskirchen den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.

Das Familiengericht Wermelskirchen entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle "Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".

Das Familiengericht in Wermelskirchen kann entweder per Telefon (02196 712-0) oder E-mail (poststelle.ag-wermelskirchen.nrw.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Wermelskirchen:



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Familiengericht Wermelskirchen. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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