Familiengericht Zweibrücken - plaats

   
  Familiengericht Zweibrücken

Familiengericht Zweibrücken

Familiengericht

Familiengericht Zweibrücken

 


 

Mehr Informationen über das Familiengericht in Zweibrücken

Das Familiengericht Zweibrücken ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch regelt das Familiengericht Zweibrücken den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.

Das Familiengericht Zweibrücken entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle "Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".

Das Familiengericht in Zweibrücken kann entweder per Telefon (06332/805-0) oder E-mail (AGZW@zw.mjv.rlp.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Zweibrücken: www.mjv.rlp.de/Gerichte/



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Familiengericht Zweibrücken. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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