Mehr Informationen über das Familiengericht in Zeven
Das Familiengericht Zeven ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Zeven den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Zeven entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Zeven kann entweder per Telefon (04281 9323 0) oder E-mail (poststelle@ag-zev.niedersachsen.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Zeven: www.justizportal.niedersachsen.de