Mehr Informationen über das Familiengericht in Zossen
Das Familiengericht Zossen ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Zossen den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Zossen entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Zossen kann entweder per Telefon (03377 307 0) oder E-mail (verwaltung@agzs.brandenburg.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Zossen: http://service.brandenburg.de