Mehr Informationen über das Familiengericht in Bad Segeberg
Das Familiengericht Bad Segeberg ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Bad Segeberg den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Bad Segeberg entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Bad Segeberg kann entweder per Telefon (04551 900-0) oder E-mail () kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Bad Segeberg: