Mehr Informationen über das Familiengericht in Bremen
Das Familiengericht Bremen ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Bremen den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Bremen entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Bremen kann entweder per Telefon (0421 36115 957) oder E-mail (agbremenverwaltung@amtsgericht.bremen.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Bremen: www.amtsgericht.bremen.de