Mehr Informationen über das Familiengericht in Bad Liebenwerda
Das Familiengericht Bad Liebenwerda ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Bad Liebenwerda den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Bad Liebenwerda entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Bad Liebenwerda kann entweder per Telefon (035341/60 4-0) oder E-mail (poststelle@aglib.brandenburg.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Bad Liebenwerda: http://service.brandenburg.de