Mehr Informationen über das Familiengericht in Brandenburg an der Havel
Das Familiengericht Brandenburg an der Havel ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Brandenburg an der Havel den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Brandenburg an der Havel entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Brandenburg an der Havel kann entweder per Telefon (03381 398500) oder E-mail (verwaltung@agbrb.brandenburg.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Brandenburg an der Havel: http://service.brandenburg.de