Mehr Informationen über das Familiengericht in Berlin
Das Familiengericht Berlin ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Berlin den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Berlin entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Berlin kann entweder per Telefon (030/90175-0) oder E-mail () kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Tempelhof-Kreuzberg in Berlin: