Mehr Informationen über das Familiengericht in Bergisch Gladbach
Das Familiengericht Bergisch Gladbach ist zuständig für die Fragen, bei welchem Elternteil die Kinder nach der
Scheidung leben und wie häufig die Kinder den Elternteil sehen und besuchen, bei dem sie nicht leben. Auch
regelt das Familiengericht Bergisch Gladbach den Kindesunterhalt und die Feststellung bzw. Anfechtung der Vaterschaft.
Das Familiengericht Bergisch Gladbach entscheidet grundsätzlich über den Scheidungsantrag und alle
"Scheidungsfolgensachen" im sogenannten "Scheidungsverbund".
Das Familiengericht in Bergisch Gladbach kann entweder per Telefon (02204 9529-0) oder E-mail (poststelle@ag-bergischgladbach.nrw.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Familiengericht Bergisch Gladbach: www.justiz.nrw.de