Mehr Informationen über das Insolvenzgericht in Bad Hersfeld
Das Insolvenzgericht Bad Hersfeld ist eine gerichtliche Instanz zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens.
Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand oder der gewerblichen Niederlassung des Schuldners.
Das Insolvenzgericht Bad Hersfeld beaufsichtigt und bestellt den Insolvenzverwalter, beendigt und eröffnet das
Insolvenzverfahren, beruft und leitet die Gläubigerversammlung und den Gläubigerausschuss.
Das Insolvenzgericht in Bad Hersfeld kann entweder per Telefon ((0 66 21) 203-0) oder E-mail (verwaltung@ag-badhersfeld.justiz.hessen.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Insolvenzgericht Bad Hersfeld: https://justizministerium.hessen.de/justiz