Mehr Informationen über das Insolvenzgericht in Dessau-Roßlau
Das Insolvenzgericht Dessau-Roßlau ist eine gerichtliche Instanz zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens.
Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand oder der gewerblichen Niederlassung des Schuldners.
Das Insolvenzgericht Dessau-Roßlau beaufsichtigt und bestellt den Insolvenzverwalter, beendigt und eröffnet das
Insolvenzverfahren, beruft und leitet die Gläubigerversammlung und den Gläubigerausschuss.
Das Insolvenzgericht in Dessau-Roßlau kann entweder per Telefon (0340 202-0) oder E-mail (ag-de@justiz.sachsen-anhalt.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Insolvenzgericht Dessau-Roßlau in Dessau-Roßlau: www.justiz.sachsen-anhalt.de