Mehr Informationen über das Insolvenzgericht in Eutin
Das Insolvenzgericht Eutin ist eine gerichtliche Instanz zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens.
Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand oder der gewerblichen Niederlassung des Schuldners.
Das Insolvenzgericht Eutin beaufsichtigt und bestellt den Insolvenzverwalter, beendigt und eröffnet das
Insolvenzverfahren, beruft und leitet die Gläubigerversammlung und den Gläubigerausschuss.
Das Insolvenzgericht in Eutin kann entweder per Telefon (04521 7056) oder E-mail (verwaltung@ag-eutin.landsh.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Insolvenzgericht Eutin: www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/justiz_node.html