Insolvenzgericht Flensburg - plaats

   
  Insolvenzgericht Flensburg

Insolvenzgericht Flensburg

Insolvenzgericht

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Mehr Informationen über das Insolvenzgericht in Flensburg

Das Insolvenzgericht Flensburg ist eine gerichtliche Instanz zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens.

Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand oder der gewerblichen Niederlassung des Schuldners.

Das Insolvenzgericht Flensburg beaufsichtigt und bestellt den Insolvenzverwalter, beendigt und eröffnet das Insolvenzverfahren, beruft und leitet die Gläubigerversammlung und den Gläubigerausschuss.

Das Insolvenzgericht in Flensburg kann entweder per Telefon (0461 89-0) oder E-mail (verwaltung@ag-flensburg.landsh.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Insolvenzgericht Flensburg: www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/justiz_node.html



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Insolvenzgericht Flensburg. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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