Mehr Informationen über das Insolvenzgericht in Flensburg
Das Insolvenzgericht Flensburg ist eine gerichtliche Instanz zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens.
Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand oder der gewerblichen Niederlassung des Schuldners.
Das Insolvenzgericht Flensburg beaufsichtigt und bestellt den Insolvenzverwalter, beendigt und eröffnet das
Insolvenzverfahren, beruft und leitet die Gläubigerversammlung und den Gläubigerausschuss.
Das Insolvenzgericht in Flensburg kann entweder per Telefon (0461 89-0) oder E-mail (verwaltung@ag-flensburg.landsh.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Insolvenzgericht Flensburg: www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/justiz_node.html