Mehr Informationen über das Insolvenzgericht in Halle
Das Insolvenzgericht Halle ist eine gerichtliche Instanz zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens.
Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand oder der gewerblichen Niederlassung des Schuldners.
Das Insolvenzgericht Halle beaufsichtigt und bestellt den Insolvenzverwalter, beendigt und eröffnet das
Insolvenzverfahren, beruft und leitet die Gläubigerversammlung und den Gläubigerausschuss.
Das Insolvenzgericht in Halle kann entweder per Telefon (0345 220-0) oder E-mail (ag-hal@justiz.sachsen-anhalt.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Insolvenzgericht Halle: www.justiz.sachsen-anhalt.de