Mehr Informationen über das Insolvenzgericht in Kiel
Das Insolvenzgericht Kiel ist eine gerichtliche Instanz zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens.
Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand oder der gewerblichen Niederlassung des Schuldners.
Das Insolvenzgericht Kiel beaufsichtigt und bestellt den Insolvenzverwalter, beendigt und eröffnet das
Insolvenzverfahren, beruft und leitet die Gläubigerversammlung und den Gläubigerausschuss.
Das Insolvenzgericht in Kiel kann entweder per Telefon (0431 604-0) oder E-mail (verwaltung@ag-kiel.landsh.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Insolvenzgericht Kiel: www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/justiz_node.html