Mehr Informationen über das Insolvenzgericht in Landshut
Das Insolvenzgericht Landshut ist eine gerichtliche Instanz zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens.
Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand oder der gewerblichen Niederlassung des Schuldners.
Das Insolvenzgericht Landshut beaufsichtigt und bestellt den Insolvenzverwalter, beendigt und eröffnet das
Insolvenzverfahren, beruft und leitet die Gläubigerversammlung und den Gläubigerausschuss.
Das Insolvenzgericht in Landshut kann entweder per Telefon (0871/84-0) oder E-mail (poststelle@ag-la.bayern.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Insolvenzgericht Landshut: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/