Mehr Informationen über das Insolvenzgericht in Neu-Ulm
Das Insolvenzgericht Neu-Ulm ist eine gerichtliche Instanz zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens.
Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand oder der gewerblichen Niederlassung des Schuldners.
Das Insolvenzgericht Neu-Ulm beaufsichtigt und bestellt den Insolvenzverwalter, beendigt und eröffnet das
Insolvenzverfahren, beruft und leitet die Gläubigerversammlung und den Gläubigerausschuss.
Das Insolvenzgericht in Neu-Ulm kann entweder per Telefon (0731/70793-0) oder E-mail (poststelle@ag-nu.bayern.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Insolvenzgericht Neu-Ulm: www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/