Mehr Informationen über das Insolvenzgericht in Neustadt
Das Insolvenzgericht Neustadt ist eine gerichtliche Instanz zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens.
Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand oder der gewerblichen Niederlassung des Schuldners.
Das Insolvenzgericht Neustadt beaufsichtigt und bestellt den Insolvenzverwalter, beendigt und eröffnet das
Insolvenzverfahren, beruft und leitet die Gläubigerversammlung und den Gläubigerausschuss.
Das Insolvenzgericht in Neustadt kann entweder per Telefon (06321/401-0) oder E-mail (AGNW@zw.mjv.rlp.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Insolvenzgericht Neustadt an der Weinstraße: www.mjv.rlp.de/Gerichte/