Mehr Informationen über das Insolvenzgericht in Norderstedt
Das Insolvenzgericht Norderstedt ist eine gerichtliche Instanz zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens.
Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand oder der gewerblichen Niederlassung des Schuldners.
Das Insolvenzgericht Norderstedt beaufsichtigt und bestellt den Insolvenzverwalter, beendigt und eröffnet das
Insolvenzverfahren, beruft und leitet die Gläubigerversammlung und den Gläubigerausschuss.
Das Insolvenzgericht in Norderstedt kann entweder per Telefon (040 52606-0) oder E-mail () kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Insolvenzgericht Norderstedt: