Mehr Informationen über das Insolvenzgericht in Paderborn
Das Insolvenzgericht Paderborn ist eine gerichtliche Instanz zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens.
Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand oder der gewerblichen Niederlassung des Schuldners.
Das Insolvenzgericht Paderborn beaufsichtigt und bestellt den Insolvenzverwalter, beendigt und eröffnet das
Insolvenzverfahren, beruft und leitet die Gläubigerversammlung und den Gläubigerausschuss.
Das Insolvenzgericht in Paderborn kann entweder per Telefon (05251 126-0) oder E-mail (poststelle@ag-paderborn.nrw.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Insolvenzgericht Paderborn: www.justiz.nrw.de