Mehr Informationen über das Insolvenzgericht in Pinneberg
Das Insolvenzgericht Pinneberg ist eine gerichtliche Instanz zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens.
Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand oder der gewerblichen Niederlassung des Schuldners.
Das Insolvenzgericht Pinneberg beaufsichtigt und bestellt den Insolvenzverwalter, beendigt und eröffnet das
Insolvenzverfahren, beruft und leitet die Gläubigerversammlung und den Gläubigerausschuss.
Das Insolvenzgericht in Pinneberg kann entweder per Telefon (04101 503-0) oder E-mail (verwaltung@ag-pinneberg.landsh.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Insolvenzgericht Pinneberg: www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/justiz_node.html