Mehr Informationen über das Insolvenzgericht in Rostock
Das Insolvenzgericht Rostock ist eine gerichtliche Instanz zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens.
Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand oder der gewerblichen Niederlassung des Schuldners.
Das Insolvenzgericht Rostock beaufsichtigt und bestellt den Insolvenzverwalter, beendigt und eröffnet das
Insolvenzverfahren, beruft und leitet die Gläubigerversammlung und den Gläubigerausschuss.
Das Insolvenzgericht in Rostock kann entweder per Telefon ((0381) 4957-0) oder E-mail (verwaltung@ag-rostock.mv-justiz.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Insolvenzgericht Rostock: www.mv-justiz.de/gerichte.htm