Mehr Informationen über das Insolvenzgericht in Stendal
Das Insolvenzgericht Stendal ist eine gerichtliche Instanz zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens.
Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand oder der gewerblichen Niederlassung des Schuldners.
Das Insolvenzgericht Stendal beaufsichtigt und bestellt den Insolvenzverwalter, beendigt und eröffnet das
Insolvenzverfahren, beruft und leitet die Gläubigerversammlung und den Gläubigerausschuss.
Das Insolvenzgericht in Stendal kann entweder per Telefon (03931 58-0) oder E-mail (ag-sdl@justiz.sachsen-anhalt.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Insolvenzgericht Stendal: www.justiz.sachsen-anhalt.de