Mehr Informationen über das Insolvenzgericht in Schwerin
Das Insolvenzgericht Schwerin ist eine gerichtliche Instanz zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens.
Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand oder der gewerblichen Niederlassung des Schuldners.
Das Insolvenzgericht Schwerin beaufsichtigt und bestellt den Insolvenzverwalter, beendigt und eröffnet das
Insolvenzverfahren, beruft und leitet die Gläubigerversammlung und den Gläubigerausschuss.
Das Insolvenzgericht in Schwerin kann entweder per Telefon ((0385) 7415-0) oder E-mail (verwaltung@ag-schwerin.mv-justiz.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Insolvenzgericht Schwerin: www.mv-justiz.de/gerichte.htm