Insolvenzgericht Schwerin - plaats

   
  Insolvenzgericht Schwerin

Insolvenzgericht Schwerin

Insolvenzgericht

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Mehr Informationen über das Insolvenzgericht in Schwerin

Das Insolvenzgericht Schwerin ist eine gerichtliche Instanz zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens.

Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand oder der gewerblichen Niederlassung des Schuldners.

Das Insolvenzgericht Schwerin beaufsichtigt und bestellt den Insolvenzverwalter, beendigt und eröffnet das Insolvenzverfahren, beruft und leitet die Gläubigerversammlung und den Gläubigerausschuss.

Das Insolvenzgericht in Schwerin kann entweder per Telefon ((0385) 7415-0) oder E-mail (verwaltung@ag-schwerin.mv-justiz.de) kontaktiert werden.

Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Insolvenzgericht Schwerin: www.mv-justiz.de/gerichte.htm



Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite von Insolvenzgericht Schwerin. Die offizielle Website ist oben aufgelistet.

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