Mehr Informationen über das Insolvenzgericht in Berlin
Das Insolvenzgericht Berlin ist eine gerichtliche Instanz zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens.
Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand oder der gewerblichen Niederlassung des Schuldners.
Das Insolvenzgericht Berlin beaufsichtigt und bestellt den Insolvenzverwalter, beendigt und eröffnet das
Insolvenzverfahren, beruft und leitet die Gläubigerversammlung und den Gläubigerausschuss.
Das Insolvenzgericht in Berlin kann entweder per Telefon (030 90177 0) oder E-mail () kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Insolvenzgericht Charlottenburg in Berlin: