Mehr Informationen über das Insolvenzgericht in Bad Neuenahr-Ahrweiler
Das Insolvenzgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler ist eine gerichtliche Instanz zur Abwicklung des Insolvenzverfahrens.
Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem allgemeinen Gerichtsstand oder der gewerblichen Niederlassung des Schuldners.
Das Insolvenzgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler beaufsichtigt und bestellt den Insolvenzverwalter, beendigt und eröffnet das
Insolvenzverfahren, beruft und leitet die Gläubigerversammlung und den Gläubigerausschuss.
Das Insolvenzgericht in Bad Neuenahr-Ahrweiler kann entweder per Telefon (02641 / 971-0) oder E-mail (agaw@ko.mjv.rlp.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Insolvenzgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler: www.mjv.rlp.de