Als (JVA) Justizvollzugsanstalt wird eine Strafvollzugsbehörde bezeichnet (ein Gebäude zur Unterbringung von Gefangenen), deren
Aufgabe es ist, Verurteilungen zu einer Jugendstrafe oder Freiheitsstrafe zu vollziehen und Zivilhaft, Ersatzfreiheitsstrafe, Untersuchungshaft
oder Abschiebehaft zu vollziehen.