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LandGERICHTE
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Das Landgericht ist das Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Straf- und Zivilgerichte), das im Gerichtsaufbau
zwischen Amtsgericht und Oberlandesgericht steht.
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WWW.DEUTSCHE-GREICHTE.COM
Auf www.deutsche-gerichte.com finden Sie Kontaktinformationen der Gerichte in Duitsland.
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