Deutscher gerichte

LandwirtschaftsgerichtE

Die Landwirtschaftsgerichte sind besondere Abteilungen der ordentlichen Gericht. Landwirtschaftsgerichte sind nur für die Landwirtschaftssachen zuständig, die ihnen durch das LwVG (Landwirtschaftssachen) zugewiesen worden sind.

Landwirtschaftsgericht Ingolstadt

 


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