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LandwirtschaftsgerichtE
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Die Landwirtschaftsgerichte sind besondere Abteilungen der ordentlichen Gericht. Landwirtschaftsgerichte sind nur für die
Landwirtschaftssachen zuständig, die ihnen durch das LwVG (Landwirtschaftssachen) zugewiesen worden sind.
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WWW.DEUTSCHE-GREICHTE.COM
Auf www.deutsche-gerichte.com finden Sie Kontaktinformationen der Gerichte in Duitsland.
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