Mehr Informationen über das Landwirtschaftsgericht in Gera
Zuständigkeiten und Aufgaben.
Das Landwirtschaftsgericht Gera ist schwerpunktmäßig für folgende
Anträge und Streitigkeiten zuständig:
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung von Landpachtverträgen
- Streitigkeiten, die sich in
Anwendung der Höfeordnung ergeben
- Anträge auf Erteilung von Erbscheinen, soweit sich ein Hof im Sinne der
Höfeordnung im Nachlass befindet
- Anträge auf Erteilung von Hoffolgezeugnissen
- Genehmigung von Hofübergabeverträgen
-
Gerichtliche Entscheidungen bei Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung oder der Erteilung der Genehmigung unter Bedingungen und Auflagen.
Das Landwirtschaftsgericht in Gera kann entweder per Telefon (0365 / 8340) oder E-mail (Poststelle@agg.thueringen.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Landwirtschaftsgericht Gera: www.thueringen.de/th4/olg/gerichte_in_thueringen/