Mehr Informationen über das Landwirtschaftsgericht in Altenkirchen
Zuständigkeiten und Aufgaben.
Das Landwirtschaftsgericht Altenkirchen ist schwerpunktmäßig für folgende
Anträge und Streitigkeiten zuständig:
- Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Abwicklung von Landpachtverträgen
- Streitigkeiten, die sich in
Anwendung der Höfeordnung ergeben
- Anträge auf Erteilung von Erbscheinen, soweit sich ein Hof im Sinne der
Höfeordnung im Nachlass befindet
- Anträge auf Erteilung von Hoffolgezeugnissen
- Genehmigung von Hofübergabeverträgen
-
Gerichtliche Entscheidungen bei Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung oder der Erteilung der Genehmigung unter Bedingungen und Auflagen.
Das Landwirtschaftsgericht in Altenkirchen kann entweder per Telefon (02681/9526-0) oder E-mail (agak@ko.mjv.rlp.de) kontaktiert
werden.
Weitere informationen finden Sie auf die offizielle Website von Landwirtschaftsgericht Altenkirchen: www.mjv.rlp.de